Gefahrengebiet? Gefährlich sind in erster Linie die Bullen.

Zu Personenkontrollen im Stadtgebiet und «Gefahren» zwischen Polizeigesetz und Wirklichkeit von Luigi

Nicht erst seit den zunehmenden Personen­kontrollen in jüngerer Zeit, die speziell rund um den Jahnplatz mit einem «Gefahrengebiet» be­grün­det werden, sind Menschen im (abendlichen) Alltag mit schika­nösen Polizeimaßnahmen konfron­tiert. Bereits im Juni 2012 erklärte die Jenaer Polizei über die OTZ, im Stadt­gebiet vermehrt «anlasslose» Personen­kontrollen bei Träger_­in­nen von Kapuzenpullovern und weiten Hosen durchführen zu wol­len. Das Ziel: Konsument_innen ille­ga­lisierter Drogen aufzuspüren. Tatsächlich müssen vor allem Men­schen im Alter zwischen ca. 16 und 40 Jahren immer wieder die Erfah­rung machen, bei Dunkelheit un­ver­mittelt von einer Streifen­besat­zung angehalten zu werden. Darauf folgt meistens eine Überprüfung der Personalien, die Frage nach Drogen­konsum oder Vorer­fah­rungen mit der Polizei und häufig auch eine Durchsuchung von Ta­schen und Rucksäcken. In einigen Fällen kommt es infolge von z.B. Gras­funden auch zu Hausdurch­su­chung­en.

Dass ein Großteil dieser Maßnah­men in nachträglichen Polizei­presse­meldungen als «freiwillig» gerecht­fertigt wird oder vermeint­liche Verdachtsmomente konstru­iert werden, entlarvt indes die Rechts­widrigkeit eines Großteils der Kon­trollen. Denn ohne konkreten Grund dürfen die Bullen tatsächlich nicht einmal Identitäts­fest­stel­lungen durchführen (!). Rechtlich ge­sehen könnte daher der Dialog auch so klingen:

«Guten Tag. Wir führen heute verdachtsunabhängige Per­sonen­kon­trollen durch. Könnten wir bitte Ihren Ausweis sehen?»
«Könnt ihr nicht. Ihr könnt gar nix. Tschüss!»

In der Realität verläuft das Ganze erfah­rungsgemäß anders, wofür verschiedene Faktoren ent­schei­dend sind. Die beiden zentralen dürf­ten rechtliche Unsicherheit der Kontrollierten und das Gewalt­ge­fälle in der Situation sein. Du stehst alleine im Dunkeln 3-6 Bewaffneten gegenüber, denen Gerichte in 99,9% jede noch so dumme Aus­sage abnehmen. Die dich, wie noch so spektakuläre Fälle jährlich zei­gen, ohne Not straflos erschießen können. Genau das wissen die Bul­len am besten und bauen die Kontroll­situationen und ihr Auftre­ten dementsprechend auf. Not­wen­dig wäre für eine rechtmäßige Identitätsfeststellung gemäß Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) stets eine konkrete «Gefahr» oder der Aufenthalt an einem «gefährlichen Ort». Richtigerweise heißen die Polizeigesetze in vielen Bundesländern «Gefahren­abwehr­gesetz», da sie formell die Ein­griffs­grundlage in Fällen konkreter Gefährdung bestimmen. Die zu bekämpfende und gesetzlich nicht näher bestimmte «Gefahr» (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 PAG) besteht der Jena­er Polizei zufolge (s.o.) demnach überwiegend darin, dass Menschen selber entscheiden, Gras rauchen zu wollen. Was sie daran erkennen wollen, dass jemand Kapuzenpullis trägt. Ein «gefährlicher Ort», d.h. ein de facto Gefahrengebiet ist zumindest grob bestimmt (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG):
« (…) ein Ort (…) von dem aufgrund tatsächlicher Anhalts­punkte anzunehmen ist, daß dort
– Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
– sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, oder
– sich Straftäter verbergen, oder
– an dem Personen der Prostitution nachgehen,

Klingt nicht gefährlich, ist aber so. Wie bei den meisten durch Straf­gesetze geschützten «Rechts­gütern» (jede Straftat braucht ein verletztes Objekt, also «Rechts­gut», das dem Staat schützenswert ist) sind es vor allem der Staat selber und seine Ausbeutungs­gesell­schaft, die geschützt werden müs­sen. In der Abgrenzung zur bundes­gesetz­lichen Strafprozessordnung (StPO), die ab dem Moment kon­kreten Verdachts die Ermächti­gungs­grundlage für Polizeihandeln darstellt, sind Polizeigesetze als Länder­gesetzgebung eine Ermäch­ti­gungsgrundlage bei «Gefahren», deren Vorliegen die Polizei auf­grund von «Lageerkenntnissen» feststellt. Im Prinzip ist dies eine Ermächtigung zum präventiven Eingreifen in Grundrechte. Im Detail mutet das Gefahren­ver­ständ­­nis archaisch an. Vor allem, wenn das Gegenmittel eine simple Ausweiskontrolle sein soll. Gehen wir die vier Bestimmungen eines Thüringer Gefahrengebiets durch:
Erstens ist jede_r und alles «gefährlich», was allgemein straf­rechtlich verfolgt werden kann («Straftäter» und «Straftaten», § 14 Abs. 1 Nr. 2 aa) PAG). Nehmen wir das zentrale Beispiel der Jenaer Polizei: Cannabiskonsument_innen. Das geschützte Rechtsgut ist in diesem Fall die «Volksgesundheit». Im Sinne einer bürgerlichen Verfassung konnte es dem Staat nicht darum gehen, die Einzelne vor sich selber zu schützen. Er braucht aber trotzdem ein «gesundes Volk», das tagtäglich seine Arbeitskraft verkauft, den Fort­bestand des Volkes durch Geburten sichert oder in den Krieg zieht. Zu Ende gedacht macht die Jena­er Polizei bei dieser Art der «Ge­fahrenabwehr» Jagd auf Volks­verräter_innen. Du willst abends eine Tüte rauchen? Wehe dir, die du dein Volk im Stich lässt und deine Arbeits-, Gebär- oder Kampffähigkeit schmälerst!
Zweitens «(…) Personen ohne erforderliche Aufent­halts­er­laub­nis treffen» (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 bb) PAG). Spricht eigentlich gegen sich selber. Oder fühlst du dich un­an­genehm bedroht, wenn du an einer Person vorbeiläufst, die nicht die­ses Stück Papier mit dem häss­lichen Adler im Portemonnaie trägt? Oder auf diesem hässlichen Papier den falschen Stempel (Resi­denz­pflicht) hat? Gefährdet ist hier nur der Staat und seine Kontrolle über die Bevölkerung, speziell das mörderische Migrationsregime.
Drittens «(…) sich Straftäter verbergen» (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 cc) PAG). Die Kifferin vom Jahn­platz ist vor der anrückenden Streife an die Leutra geflüchtet. Spürst du beim Vorbeispazieren die schwere Gefahr? Eine Kontrolle deiner Personalien wird dem abhelfen.
Viertens «(…) an dem Personen der Prostitution nachgehen» (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 dd) PAG). Stichwort archaisch. Wo über­wiegend «Frauen» (der herr­schen­den geschlechtlichen Lesart nach) Sex­arbeit verrichten, die von überwiegend «Männern» (”) ge­kauft wird, besteht aus staatlicher Pers­pektive per se eine erhöhte «Gefahr». Für wen? Eventuell zunächst für die Sexarbeiter_innen und ausgehend von Freiern und Zuhältern. Diese Art von Gefahr dürf­te jedoch gerade da am größ­ten sein, wo die Sexarbeiter_innen ins Unsichtbare gedrängt werden oder sich aufgrund rassistischer Be­völ­kerungskontrolle (Aufent­halts­recht<->Arbeitsrecht) verstecken müs­sen. In dieser Konstellation dürften anlasslose Personalien­kon­trol­len für Freier oder Zuhälter we­niger ein Problem darstellen als für Sex­arbeiter_innen, denen nicht selten gerade aufgrund fehlender Papiere nur diese immer nach­ge­fragte Lohnarbeit zur Sicherung ihres Überlebens bleibt. Indem die Polizei­gesetzgebung Prostitutions­räumen den Stempel «gefährlich» gibt und Stadtverwaltungen sie üblicher­weise in Rand- und Ge­werbe­gebiete beauflagen, schützen sie vor allem Freier. Die können dadurch anonym und isoliert von sozia­ler Verantwortung von der marktförmigen Abwärtsspirale in Sachen Preis-Leistung in der Sex­arbeit profitieren. Wo nicht die Rechts­güter der Sexarbeiter_innen geschützt werden sollen, eignet sich diese Gefahrenzuschreibung sekundär auch dazu, die sichtbaren und «normalen» gesellschaftlichen Räume der hetero-monogamen Kleinfamilien zu schützen, an deren Fassade der patriarchale Status von Vater, Liebespartner etc. geknüpft ist.

So viel zur Qualifikation einer «Gefahr». Gefährlich für den Men­schen ist tatsächlich vor allem anderen diese Gesellschafts­ver­fas­sung und die zu ihrer Aufrecht­er­haltung benötigte Polizei. Wir leben jedoch in einer vielfachen herr­schafts­förmigen Entfremdung und Vermittlung von Begriffen und Ver­ständnissen der Realität. Der Ernst-Abbe-Platz würde sich unter nahe­liegenden Kriterien durchaus für ein Gefahrengebiet eignen: Die dort an­sässige Firma Jenoptik beliefert Kriegs­herde weltweit mit mo­dern­ster Technik. Erst im Okto­ber 2016 bekam sie einen neuen Auf­trag im Wert von 27 Millionen Euro für die Herstellung von Einzel­teilen des Patriot-Raketen­abwehr­systems, das die Bundeswehr zu­letzt in die Dienste von Erdogans Krie­gen an der türkischen Südost­grenze stellte. An sich ziemlich gefähr­lich, aber im Gefüge der aktuel­len Gesellschaft anerkannter als die Kifferin vom Jahnplatz. Hätte Jena einen Knast, dann käme der in seiner Gefährlichkeit für Menschen an zweiter Stelle nach den Kriegs­zulieferanten und noch vor der Bullen­wache am Anger. Wo ein Haufen isolierter Zellen, Gitter­fenster und schwer bewaffneter Bedien­steter mit juristischer Un­antastbarkeit sind, geht kaum ein Mensch heil heraus. Gleich nach diesen Stätten käme wahr­schein­lich jeder Haushalt mit einer Zwei­er-Beziehung, die weitgehend un­be­einträchtigt von den Augen und der Verantwortung Dritter abläuft. Der jüngste bekannte Mord an ei­ner «Frau» fand im Juli 2016 in einer Wohnung in Lobeda-Ost statt, wo dem bisherigen Wissensstand nach ein ehemaliger Bulle seine frühe­re Freundin im Streit mit einer Han­tel erschlug. Nachbar_innen hörten den Streit, warteten aber die geru­fenen Bullen ab, die nur noch die Tote vorfanden. Dass «Gefah­ren» vorwiegend auf öffentlichen Plät­zen, speziell in belebten Gegen­den zu bekämpfen seien, ist Teil eines impliziten Herr­schafts­dis­kur­ses. Dieser vollbringt es einerseits, dass Menschen gegenüber «Frem­den» nur im Negativen Verant­wor­tung empfinden, sie nämlich als stän­dige «Gefahr» wahrnehmen. Im Positiven hingegen, in gegen­sei­ti­ger Hilfe, Solidarität, sehen sich die wenigsten gegenüber Unbekann­ten. Weiterhin institutionalisiert ein Polizeigesetz einen Begriff von «schüt­zenswert», der anstelle der Menschen primär jene vorgenann­ten Herrschaftsinteressen von Ka­pital, Staatsgewalt und Patriarchat in den Mittelpunkt stellt.

Unterstützung aus der Bevölkerung kann mensch sich im Falle einer Kontrollsituation trotz der relativ geringen Schutzfunktion schwer erhoffen. Das Vorschussvertrauen, das die uniformierten Schläger­in­nen und Mörder genießen, kommt einer religiösen Irrationalität gleich. Und zur Aufrechterhaltung z.B. des Migrationsregimes bräuchte es im Zweifels­fall auch nicht einmal Bullen, da die Zahl der in die Bre­sche springenden Wahndeutschen so konstant zunimmt wie deren Bewaffnung. Heißt, dass sich der völlig verquere Gefahrenbegriff auch abseits der Bullen im Be­wusst­sein und in der Handlungs­be­reit­schaft der Mehrheits­bevöl­ker­ung widerspiegelt. Daher greift eine auf die Bullen reduzierte Kritik an Staatlichkeit und Bevölkerungs­kon­trolle, wenngleich der Wunsch nach einer klaren, eingrenzbaren Veror­tung nachvollziehbar ist, zu kurz.

Wer sich selber in einer «ver­dachts­unabhängigen» Po­lizei­kon­trolle wiederfindet, kann verschie­de­ne Handlungsstrategien erwä­gen. Alle Strategien jenseits des rechtlichen Rahmens kann mensch wohl im Verhältnis zur eigenen Wehr­haftigkeit, körperlichen Fit­ness, Mut, Wut, Ortskenntnis etc. entwickeln. Was auch immer die ek­lige Kontrollsituation beenden kann, ist legitim und bei einer Verstetigung oder Einübung auch lang­fristig ein Gewinn an Auto­no­mie gegenüber dem ner­vigen «Das dürft ihr doch gar nicht» Rumdis­ku­tie­re mit Bullen, die dir üblicher­wei­se als erstes vermitteln: »Wir scheißen eh aufs Gesetz.». Wer sich die Strategie des Erstschlags, des Flitzens oder Straßentheaters nicht zutraut oder aufgrund recht­licher oder emotionaler Verletz­lich­keit, ein Fehlgehen für riskanter hält als eine durchzustehende Kontrolle, kann sein_ihr Handeln zur Reduktion der Ohnmacht an folgenden Eckpunkten orientieren, Stift und Papier immer mitführend:

– sprecht Vorbeigehende an, als Zeug_innen bis zum Abrücken der Bullen dazubleiben
– fragt nach dem konkreten Grund für die Kontrolle; 1. rechtlich, 2. Merkmale fürs Anhalten eurer Person
– fragt nach allen Namen oder Dienst-/Personalnummern der anwesenden Bullen
– fragt nach der Dienst­stel­le/Po­li­zei­inspektion und/oder Zug der Bereitschaftspolizei
– notiert euch die Autokennzeichen der Bullen, Uhrzeit und Ort der Kon­trolle
– bei Grund «Gefahrengebiet»: Fragt nach dem genauen örtlichen Rah­men, der hier bekannten Art der Kriminalität (Einbrüche/Diebstähle/Drogen…)
– verweigert jegliche Durchsuchung z.B. mit der Ansage: «Ihr dürft mich nicht durchsuchen. Ich stecke meine Hände in die Taschen und lehne mich mit dem Rucksack an die Wand. Wenn ihr mich durch­su­chen wollt, dann müsst ihr das gewalt­sam machen und die damit einhergehenden Rechts­ver­let­zung­en im Zweifelsfall später verant­worten. Überlegts euch.» Eigentlich bietet das Gesetz eine Rechts­grund­lage, um Personen innerhalb von Gefahrengebieten auch anlasslos zu durchsuchen (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 PAG). Hierbei auch ein herz­licher Gruß an die rot-rot-grüne Landesregierung, die abseits ihrer BürgerInnenrechts-Ideologie ein solches Polizeistaatsgesetz, das die Grundlage für völlig willkürliche und uneingeschränkte Schikane- und Durchsuchungsmaßnahmen bie­­tet, offenbar auch ziemlich gut findet. Jedoch müssen Bullen­maß­nahmen als faktische Grund­rechtseingriffe immer verhält­nis­mä­ßig sein. Voraus­gesetzt, ihr entscheidet euch nicht schon zur Totalverweigerung auch der Personalienabgabe: Wenn ihr die Konsequenz einer gewalt­sam durchgeführten Durchsuchung ein­zugehen bereit wärt, dann könnt ihr mit einer Totalverweigerung des schwe­reren Eingriff einer körper­lichen Durchsuchung darauf spe­ku­lieren, dass die Bullen es an­ge­sichts einer eventuell drohenden Recht­fertigungspflicht vor einem Verwaltungsgericht («Ist der Cannabiskonsum an der Leutra tatsächlich so häufig und schwer­wiegend, dass willkürliche und mit Zwang durchgeführte Durchsu­chung­en zur «Gefahrenabwehr» verhältnismäßig sind?») lieber sein lassen. Das ist keine verlässliche Taktik, aber einer von vielen denk­baren Vorschlägen, den Bullen das Durchsetzen ihrer relativen Über­macht weniger schmackhaft zu ma­chen und selber Handlungs­spiel­raum auszutesten.

Solche Hinweise orientieren sich an dem müßigen Spiel, dass ihr den Bullen vermittelt, zu einer späteren recht­lichen Überprüfung der Maß­nahme bereit zu sein und dafür bereits vor Ort Voraussetzungen schafft. Die Hinweise sind weder ab­schließend noch zuverlässig, was eine spätere gerichtliche Bewer­tung von Rechtmäßigkeit angeht. Sie können in erster Linie eurem eigenen Handeln Struktur geben und ein Stück Ohnmacht verrin­gern. In zweiter Linie können sie den Bullen vermitteln, dass ihr Handeln in diesem einen von 99 anders gelagerten Fällen doch Kon­sequenzen haben könnte. Weiterhin sind eure Notizen und damit fest­gehal­tenden Erfahrungen in der Kontrolle auch hilfreich für andere, die sich Kontrollen ausgesetzt se­hen und vorbereiten wollen. Eure Ver­wei­gerung von Personalien­an­ga­ben oder zumindest Durch­su­chung­en bzw. generell euer Wider­spruch gegen Bullenmaßnahmen kommt euch vielleicht in dem Moment, in dem ihr nichts zu ver­lieren meint (kein Gras, Spraydosen und Schablonen, … dabei, gültige Aufenthaltspapiere …), sinnlos und zeit­verschwenderisch vor. Für all die, die täglich etwas zu verlieren haben, bedeutet eine Gewohnheit der Bullen, problemlos überall kontrollieren und filzen zu können, jedoch eine immense Gefahr. Jede mit Stress verbundene Kontrolle, jede verweigerte Mitwirkung oder optimistisch gedacht jeder kollek­tive Widerstand gegen die polizei­liche Durchsetzung der täglichen Gewalt gegen z.B. Kifferinnen oder Illegalisierte ist ein kleiner Gewinn an Autonomie im Alltag und ein erster Schritt zum Abbau von tatsächlichen «Gefahren».